E-Shishas – Eltern muessen mehr Aufklaerungsarbeit leisten

Der klassische Glimmstengel ist bei Jugendlichen schon länger nicht mehr angesagt, doch er wurde nicht ersatzlos gestrichen. An vielen Tankstellen werden E-Shishas angeboten und ohne Altersbegrenzung verkauft. Sie sind extrem beliebt und das Dampfen gilt als cool. An vielen Schulen sind die kleinen Dampfgeräte bereits verboten, doch der Gesetzgeber hat noch keine Altersbeschränkung beschlossen und überlässt es den Erziehungsberechtigten, wie sie mit den elektrischen Wasserpfeifen umgehen wollen. Eltern sollten daher ihren Nachwuchs aufklären und ohne den erhobenen Zeigefinger erläutern, was Kinder ihrem noch wachsenden Körper mit dem Genuss von E-Shishas antun könnten.

„E-Shishas dampfen nur“ – Das meist genannte Argument der Jugendlichen

Jugendliche argumentieren gern, damit dass beim Genuss einer E-Shisha kein Tabak benötigt wird und auch keine Verbrennung wie bei einer klassischen Zigarette stattfindet. Somit würden keine krebserregenden Stoffe freigesetzt, die dann durch die Luftröhre in die Lungen gelangen könnten. Dieses Argument ist durchaus richtig, denn die kleinen Dampfer von www.steamo.de/e-shisha oder anderen Shops werden mit Liquids bestückt, die lediglich Aromen durch einen Verdampfungsprozess freisetzen. Tabakaroma steht dabei bei den meisten Jugendlichen nicht auf der Wunschliste, sondern eher frische und fruchtige Sorten wie Grüner Apfel oder Schoko-Cookie. Was für Erwachsene ein echter Genuss sein kann, könnte im Körper eines Heranwachsenden ungeahnte Folgen haben. Auch der Genuss vermeintlich harmloser Liquids ist noch nicht abschließend wissenschaftlich erforscht und neben Wachstumsstörungen könnten auch Kopfschmerzen oder andere unerwünschte Nebenwirkungen bei Heranwachsenden auftreten. Vor allem das gehäufte Auftreten von Allergien im Zusammenhang mit E-Shishas führen Ärzte derzeit als Hauptargument gegen die elektrischen Wasserpfeifen an und das lässt sich auch in einigen Studien belegen.

Ein Verbot lockt noch mehr

Erwachsene, die sich mit einer E-Shisha zum Feierabend belohnen, dürfen das ebenso wie mit einem Glas Wein oder einer Zigarette. Maßvoll genossen, schaden die Genussmittel einem Erwachsenen wesentlich weniger als einem Jugendlichen, der sich noch mitten in der Wachstumsphase befindet und dabei im Alltag bereits gegen viele Schadstoffe wie Feinstaub oder Mikrokunststoff wehren muss.   Einem Jugendlichen den Genuss der Mini-Shisha strikt zu verbieten, bringt aber meist wenig, denn Verbote beinhalten den großen Reiz, sie zu ignorieren. Vor allem das Ausprobieren sollte nicht gleich unter Strafe gestellt werden, denn viele Jugendliche verlieren automatisch das Interesse, wenn die Geschmacksnerven nicht befriedigt werden. Ein aufklärendes Gespräch kann hier wesentlich mehr bringen, denn Kinder und Jugendliche verstehen meist sehr gut, dass Allergien chronisch sind und sie ein Leben lang begleiten werden oder der Körper Wachstumsstörungen auch später nicht mehr ausgleichen kann.